Staatliche Förderung

Der Bau oder Investition einer eigenen Wohnimmobilie sowohl der Kauf von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften beziehungsweise einer Seniorenresidenz wird vom Staat durch die sogenannte Eigenheimrente seit dem 01.01.2008 gefördert. Die als Wohn-Riester bezeichnete Förderung setzt große Akzente zur Generierung selbst genutzten Wohneigentums.

Die Eigenheimrente im Detail:

  • - Direkte Finanzierung: Wer einen Riester-Vertrag hat, der kann eine beliebige Summe zur   Finanzierung einer eigenen Wohnstätte oder eines Hauses davon Herausnehmen. Dieser Vertrag läuft indes ganz normal weiter.
  • - Kreditaufnahme: Ein Baudarlehen kann anhand den staatlichen Zuschussen bis zu 100 % direkt zur Rückzahlung der Darlehenraten genommen werden. Dennoch Achtung - nicht jede Hypothek kann mithilfe der Riester-Förderung getilgt werden. Hierzu ist es angebracht sich bei Ihrer Geldinstitut oder Sparkasse genau zu erkundigen.

Wer mit einem Wohn-Riester-Vertrag ein Wohnungs-Kredit aufnimmt, erhält einen zertifizierten Vertrag. D. h., dass die Rückzahlung staatlich gefördert wird. Die monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von jährlich 4 Prozent des Vorjahresbruttoentgelts, höchstens 2.100 Eur im Jahr, führen dazu, dass der Dahrlehensnehmer den vollen staatliche Zuschuss erhält (Grundzulage 154 EUR, Kinderzulage 185 Eur, ab 2008 geborene Kinder 300 Eur) und diese für die Rückzahlung eingesetzt werden kann.

Was ist bei einem Verkauf der Riester-Immobilie?

Die Zulagen müssen zurückbezahlt werden. Es sei denn, Sie kaufen von dem Ertrag wieder eine Immobilie die selber genutz wird oder das Geld fließt in einen neuen Riestervertrag.

Kann ich die Immobilie verpachten?

Nein. Die Eigenheimrente ist ausschließlich zur Benutzung einer selbstbewohnten Immobilie gedacht.

Während bei der allgemeinen Riester-Rente die Besteuerung der Rente bei Beginn der Rentenzahlung einsetzt, wird bei der Wohn-Riester ein fiktives "Wohnförderkonto" angelegt. Auf dieses Konto wird der Beitrag der staatlich geförderten Tilgungsleistungen ebenso wie die Zulagen am Ende des Jahres um 2% erhöht. Am Ende der Auszahlungsphase ist der fiktive angesammelte Absoluter Wert zu versteuern. Es ist dem Geförderten freigestellt, die Steuerveranschlagung jährlich oder in einer Summe vorzunehmen. Neben der jährlichen Besteuerung ist das auf dem Wohnförderkonto errechnete Kapital bis zum 85. Lebensjahr des Geförderten gleichmäßig zu verteilen und der Teilbetrag zu versteuern. Bei Wahl der einmaligen Besteuerung sind 70% des fiktiven Geamtbeitrages zu versteuern.

Zusammenfassung:

Vorteil: Der Wohriester kann zu 100% zur Eigenheim- oder Wohnungsfinanzierung verwendet werden.
Nachteile: Finanzierung bis zum 60 Lebensjahr, lediglich für selbstgenutztes Wohneigentum, Versteuerung im Alter zu 100% auf 23 Jahre verteilt oder auf einmal zu 70%.

 

Tags

Suche

Einloggen