Auch nach Abgelaufener Frist kann Erbe ausgeschlagen werden
Marcel Pagnol sagte einmal: Wer weinende Erben hinterlassen will, darf keine Lebensversicherung abschließen. Nun, erben und vererben ist rechtlich ein umfassendes Thema. Denn in der Regel erbt und vererbt man nur 1-2 mal im Leben.
Hier hilft oft ein Fachanwalt für Erbrecht. Dieser kennt sich mit den Gesetzen aus und kann beim richtigen Erben und Vererben helfen. So sind mit unter Fristen beim Ausschlagen einer Erbschaft wichtig. Wenn diese nämlich bei einer Erbausschlagung versäumt werden, weil angekommen wird, das bereits getan zu haben, dann hat er die Erbschaft nicht automatisch angenommen. So entschied das Oberlandesgericht Thüringen. Denn die Erbschaft muss innerhalb einer bestimmten Frist ausgeschlagen werden. Die Erbschaft gilt als angenommen wenn diese versäumt wurde. Der in Erbrecht Aschaffenburg spezialisiert Fachanwalt Björn Feldmann dazu: „Im Erbrecht geht es zwar auch um Gesetze und Recht aber diese Themen müssen besonders sensibel angefasst werden, denn meist geht es um den Recht nahen Tod eines Verwandten.“ In einem anderen Fall mitgeteilt von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins DAV geht es um die Ausschlagung eines Erbe zugunsten des Bruders. Als dieser verstarb benachrichtigte das Nachlass den noch lebenden Bruder und das er zu den Erben gehören. Der Mann hatte aber schon Jahre vorher beim Tod seiner Eltern auf sein Erbe zugunsten des Bruders verzichtet hatte. Dem Nachlassgericht lag aber keine wirksame Verzichtserklärung oder Ausschlagungserklärung vor, sodass er noch einmal angeschrieben wurde um die Sachlage zu klären. Mit einer eidesstattlichen Erklärung erklärte er dieses Schreiben nicht erhalten zu haben und schlug erneut das Erbe aus. Der Nachlassverwalter meinte allerdings, dass der Mann die 6 Wochenfrist versäumt hat. Eine Beschwerde hatte für den Erben wider Willen erfolg. Eine Anfechtung des Erbes sowie die 6 Wochenfrist ist rechtens, so die Richter. Wenn man davon ausgeht bereits die Erbschaft ausgeschlagen zu haben und die 6 Wochenfrist versäumt hat, kann man sich auf diesen Irrtum berufen. Björn Feldmann: „Es ist wichtig in solch komplexen Erbrecht Fällen einen Fachanwalt Aschaffenburg einzubeziehen.“